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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. III/22 „Heeresmusikkorps Amalie-Wündisch-Straße“, Kassel

Anlass der Planung war der Wunsch der im Stadtteil Bad Wilhelmshöhe ansässigen Bundeswehr, auf dem Gelände der ehemaligen Lüttich-Kaserne ein modernes Betriebs- und Unterkunftsgebäude für das in Kassel stationierte Heeresmusikkorps zu errichten. Das Vorhaben wurde vom Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) umgesetzt. Ziel war es, die bestehenden infrastrukturellen Defizite zu beheben, arbeitsschutzrechtliche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen und einen optimalen Übungs- und Probebetrieb für das Musikkorps zu gewährleisten.

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Die Stadt Kassel verfolgte mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. III/22 die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage und einer klaren städtebaulichen Ordnung für die Entwicklung eines mehrgeschossigen, kompakten Baukörpers als Auftakt des inzwischen auf dem ehemaligen Kasernengelände entwickelten Technologieparks Marbachshöhe. Dabei wurde darauf geachtet, dass der Geltungsbereich auch andere für das Umfeld verträgliche Nutzungen der Bundeswehr und des Bundes aufnahm, um die langfristige Tragfähigkeit des Bebauungsplans zu gewährleisten.

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Das Plangebiet ist Teil eines gemischten innerstädtischen Dienstleistungs- und Gewerbestandortes mit einem hohen Anteil an Bundeswehrnutzungen, darunter die Bundeswehrfachschule, mehrere Unterkunftsgebäude und das Heeresmusikkorps. Der Bebauungsplan trägt der langfristigen Sicherung dieser Nutzungen in Kassel Rechnung und stellte gleichzeitig die städtebauliche Integration in den städtischen Kontext sicher.

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Der räumliche Geltungsbereich umfasste ca. 4.124 m² und bestand aus einem Teilbereich des Flurstücks 100/63 der Gemarkung Wahlershausen. Das Areal war vollständig im Eigentum des Bundes und wurde durch die Eugen-Richter-Straße im Westen, die Amalie-Wündisch-Straße im Süden und Osten sowie die Bundeswehrfachschule im Norden begrenzt. Mit dem Bebauungsplan wurde die Innenentwicklung gefördert, ein flächensparender, kompakter Baukörper ermöglicht und die Eingangssituation als städtischer Auftakt des Technologieparks planungsrechtlich abgesichert.

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