
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. I / 22 „Weserstraße 2B“, Kassel
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. I/22 wurde die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer Unterkunft für Auszubildende mit 163 Zimmern in einem sechsgeschossigen Gebäude mit Staffelgeschoss geschaffen. Das Bauvorhaben sah gemeinschaftlich nutzbare Erdgeschossflächen entlang der Weserstraße und im Bereich des Durchgangs zum Karlshospital vor, um eine belebte Erdgeschosszone mit vielfältigen Nutzungen zu etablieren. Im rückwärtigen Bereich entstand eine öffentlich nutzbare Freifläche, die den Zugang zum historischen Karlshospital neu definierte und den vorhandenen Rad- und Fußweg einbezog. Der Haupteingang wurde zurückgesetzt, sodass ein großzügiger, überdachter Zugangsbereich mit Blick auf das Karlshospital und die Fulda geschaffen wurde.
Der Geltungsbereich umfasste insgesamt ca. 2.430 m² und bestand aus mehreren Flurstücken entlang der Weserstraße. Durch die Einbeziehung zusätzlicher Flächen für die Tiefgarage konnte die notwendige Infrastruktur geschaffen werden. Da die überbaute Grundfläche unter 20.000 m² lag und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich war, wurde das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Ebenso bestanden keine Beschränkungen durch Natura-2000-Gebiete oder besondere Umweltrisiken, sodass das Vorhaben planungsrechtlich zulässig war.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans war es, die städtebaulich dysfunktionale Situation vor dem Karlshospital zu beheben, die durch historische Kriegszerstörungen und bisherige Parkplatznutzungen geprägt war. Durch die Neuordnung des Grundstücks und die Integration einer höherwertigen Nutzung wurde nicht nur der städtebauliche Zusammenhang gestärkt, sondern auch die funktionale Ergänzung des Quartiers erreicht. Der Bebauungsplan sicherte die Realisierung einer modernen, integrierten Unterkunft für Auszubildende und trug zur Aufwertung des städtischen Umfeldes bei, indem er Innenentwicklung und Nachverdichtung im Sinne des § 13a BauGB umsetzte.

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