top of page
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. III/31 „Stockwiesen 6“, Kassel

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. III/31 diente der planungsrechtlichen Absicherung der Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Stockwiesen 6 in Kassel. Ursprünglich war ein Bauantrag nach § 69 HBO gestellt und mit Abweichungen genehmigt worden. Die Verlängerung der Baugenehmigung wurde jedoch 2021 zurückgezogen, da die erteilten Befreiungen den Grundzügen des bestehenden Bebauungsplans Nr. 3 „West A“ widersprachen.

In enger Abstimmung mit der Stadt Kassel – Dezernat VI für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr – wurde vorgeschlagen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 3 im betroffenen Bereich aufzuheben. Eine umfassende Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 erschien nicht zielführend, da das Gebiet bereits weitgehend entwickelt war und keine städtebaulichen Missstände im Sinne des § 1 (3) BauGB vorlagen. Ziel war es, den unklaren Rechtszustand zu bereinigen, die bestehende Baulücke zu schließen und eine homogene, straßenbegleitende Zeilenbebauung zu vervollständigen.

Das Plangebiet befand sich im Stadtteil Bad Wilhelmshöhe, in der Nähe des alten Dorfkerns Wahlershausen, und umfasste ca. 230 Quadratmeter, die das Flurstück 29/2 bildeten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. III/31 wurde das Grundstück der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zugeführt und die bestehende städtebauliche Ordnung gesichert.

Dieses Verfahren gewährleistete eine rechtlich klare Grundlage für die Umsetzung des Bauvorhabens, beseitigte Unsicherheiten im Planungsrecht und schuf die Möglichkeit, die städtebauliche Struktur der Straße Stockwiesen nachhaltig zu vervollständigen. Gleichzeitig setzte es ein Zeichen für integrierte und planvolle Stadtentwicklung im gewachsenen Quartier von Bad Wilhelmshöhe.

bottom of page